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Verteidigung gegen Abmahnungen
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Abmahnung erhalten?
Eine Unterlassungserklärung dient der Abwehr eines Unterlassungsanspruchs und wird meist aufgrund einer außergerichtlichen Abmahnung abgegeben. Einer solchen Abmahnung ist üblicherweise auch der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie allerdings nicht vorschnell unterzeichnen; zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht.
Sobald eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung abgegeben ist, sinkt das Kostenrisiko des Abgemahnten ganz erheblich. Hintergrund ist folgender: maßgeblich für die Berechnung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ist der Gegenstandswert oder auch Streitwert der verfolgten Ansprüche – dieser ist bei Unterlassungsansprüchen, die ja in die Zukunft gerichtet sind, tendenziell recht hoch. Sobald eine korrekt formulierte Unterlassungserklärung abgegeben ist, können Unterlassungsansprüche nicht mehr verfolgt werden mit der Folge, dass der Streitwert eines möglichen Gerichtsverfahrens ganz erheblich sinkt.
Unterlassungsanspruch – modifizierte Unterlassungserklärung
Voraussetzung für die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist jedoch, dass überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht – das muss genau geprüft werden. Bitte bedenken Sie, dass durch eine (wirksame) Unterlassungserklärung ein bindender Vertrag zustande kommen kann. Jeder Verstoß kostet unter Umständen mehrere Tausend Euro. Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Erste Hilfe bei einer Abmahnung – so einfach funktioniert‘s:
Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigt und wissen, was zu tun ist. Wir prüfen für Sie, ob ein Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht und wehren ungerechtfertigte, möglicherweise auch überzogene Forderungen ab. Unser Ziel: Sie zahlen gar nichts an die Gegenseite. So einfach funktioniert‘s:
1. Abmahnung einsenden
Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich per E-Mail oder per Fax – dadurch entstehen noch keine Kosten.
2. Von erfahrenem Rechtsanwalt beraten lassen
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab. Wir beraten Sie gerne auch umfassend, entweder vorab im Rahmen einer Erstberatung oder nach Mandatserteilung. Dann entwickeln wir auch eine passende Verteidigungsstrategie, die wir selbstverständlich mit Ihnen abstimmen. Vielleicht ist Ihr Gegner uns auch schon bekannt.
3. Richtig reagieren
Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Abmahnungen. In anderen Fällen geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die nur so weit geht wie Ihre Unterlassungsverpflichtung, um die Wahrscheinlichkeit von hohen Vertragsstrafen so weit wie möglich zu reduzieren, und begrenzen Ihre Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.
Wir verteidigen Sie umfassend gegen die Abmahnung. Das erste Telefonat und die Übersendung Ihrer Unterlagen sind in jedem Fall kostenlos.
Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie gerne
Eine Erstberatung bei Abmahnungen bieten wir zu günstigen und transparenten Festpreisen an, die bei Mandatierung in voller Höhe angerechnet werden. Nehmen Sie noch heute unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und schildern Ihren Fall. Wir stehen für alle Fragen bei Abmahnungen in den Rechtsgebieten Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Lösen Sie Ihr Problem jetzt – rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt, LL.M.
Fachwanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.